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VERANTWORTLICHE ELEKTROFACHKRAFT FÜR BETRIEBSSICHERHEIT

 

Jedes Unternehmen mit elektrotechnischem Betriebsteil ist verpflichtet, eine verantwortliche Elektrofachkraft (vEFK) zu benennen. Können Sie als Unternehmer, bzw. Ihre Führungskräfte dieser speziellen Fach- und Führungsverantwortung nicht nachkommen, muss eine geeignete Elektrofachkraft zur vEFK bestellt werden.

Die Gefahren des elektrischen Stromes erfordern besondere Schutzmaßnahmen. Ob diese Schutzmaßnahmen immer wirksam sind, kann ein Laie und auch eine Elektrofachkraft, bei der Benutzung elektrischer Betriebsmittel, nicht immer erkennen.

Auch kann sich ein Mangel, der zunächst nicht erkannt wird und noch nicht eine Gefährdung zur Folge hat, ausweiten. Es sind deshalb Prüfungen erforderlich, die ein rechtzeitiges Erkennen eines sich einstellenden Mangels ermöglichen.

In der Unfallverhütungsvorschrift wird deshalb gefordert, dass regelmäßig in solchen Zeitabständen geprüft wird, dass zu erwartende Mängel rechtzeitig festgestellt werden.

Aus diesem Grund bieten wir als Dienstleister Unterstützung bei Betriebssicherheit, dem Arbeitsschutz und bei der Unfallverhüttung. Dabei werden elektrotechnische Arbeitsmittel (Geräte, Maschinen, Anlagen) vor der Inbetriebnahme und regelmäßig sicherheitstechnisch überprüft. Dies dient der Unterstützung bei der Erstellung von elektrischen Gefährdungsbeurteilungen. 

Netzanalyse, Erzeugungsanlagen, Verteileranlagen bis 4000A, Thermografie, Speicher, Notstrom,  Regelung, Steuerung, Überwachung, Kommunikation, Kostenkontrolle